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Leistungen

Wir vom Service der Weinstok UVV-Prüfungen bieten verschiedenste Leistungen im Bereich der Unfallverhütungsvorschriften an – sowohl regelmäßige als auch außerordentliche Prüfungen und Wartungen Ihrer Betriebsmittel. Dadurch unterstützen wir Sie gezielt dabei, die Betriebssicherheitsverordnung bestmöglich umsetzen zu können. Wir begutachten, beraten und prüfen unter anderem im Bereich der Lastaufnahme Ihre Leitern, Hebezeuge, Auffanggurte, Anschlagmittel, Krane und Regale sowie kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore und Gefahrstoffschränke. Dabei richten wir uns stets nach den aktuellsten gesetzlichen Vorschriften und weisen dies natürlich anschließend durch eine Prüfplakette und durch detaillierte Prüfkontrolle aus. Ebenso bieten wir verschiedene Produkte an, welche die Sicherheit in Ihrem Unternehmen erhöhen und steigern können.

Des Weiteren stehen wir Ihnen bei Fragen zu Neuanschaffungen, Prüfungsintervallen, Wartungen oder Optimierungen und mehr selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Im Vordergrund steht hier immer die Sicherheit in Ihrem Betrieb.

Wir kümmern uns um UVV-Prüfungen von:

  • Anschlagmitteln (z.B. Anschlagketten, Anschlagseile, Rundschlingen)
  • Lastaufnahmemittel (Traversen, Greifer)
  • Winden, Hub- und Zuggeräten (Kettenzüge, Magnete, Stockwinden)
  • Hebezeugen
  • Kranen (Elektrokettenzüge, Elektroseilzüge)
  • PSA gegen Absturz (Auffanggurte, Verbindungsmittel, Höhensicherungsgeräte)
  • Leitern und Tritten
  • Fahrgerüsten
  • Regalanlagen
  • Ladungssicherung (Spanngurte, Zurrketten)
  • Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren
  • Prüfung von Gefahrstoffschränken
Inhaber Thorsten Weinstok
Inhaber Thorsten Weinstok

Krane unterliegen wie auch Hebezeuge einer regelmäßigen Prüfungsvorschrift gemäß der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV-D52 (ehemals BGV D6), die mindestens eine UVV-Prüfung im Jahr vorsieht. Ebenso können und sollten Krane aber auch regelmäßig auf ihren übergreifenden Zustand und auf die voraussichtliche Lebensdauer überprüft werden. Das hilft Ihnen nicht nur dabei rechtzeitig Ersatz einzuplanen, sondern die notwenigen Prüfungsintervalle gegebenenfalls auch anzupassen. Denn bei älteren Kransystemen und Co. ist es mehr als nur empfehlenswert, häufigere Prüfungsintervalle zu überdenken. Der Sicherheit zuliebe!

Auch Leitern und Tritte unterliegen den Unfallverhütungsvorschriften der DGUV-I 208-016 (ehemals BGI 694 und DIN EN131). Wir prüfen und warten diese für Sie direkt vor Ort, wobei wir uns streng an die aktuellen Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung halten. Hinzukommend können Sie sicher sein, dass wir immer auf dem aktuellsten Wissensstand sind – egal, ob es um die gesetzlichen Bestimmungen oder um technische Standards und Neuerungen bei den von Ihnen genutzten Betriebsmitteln geht.

Der DGUV 108-007 (ehemals DIN EN15635) nach sollten Regale mindestens einmal jährlich auf Mängel und auf ihren übergreifenden Zustand überprüft werden. Nur so lassen sich Beschädigungen, Verschleißerscheinungen und mehr rechtzeitig erkennen und beseitigen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, die Sicherheit in Ihrem Unternehmen so gut wie möglich zu gewährleisten. Gerne auch über die gesetzlich festgelegten Prüfungsintervalle hinaus und im Rahmen von außerordentlichen Prüfungen und Wartungen.

Anschlagmittel müssen – wie auch Leitern, Schutzausrüstungen und Co. – der DGUV-R 100-500 (ehemals BGR 500) nach mindestens einmal jährlich im Rahmen einer ausgiebigen UVV-Prüfung auf „Herz und Nieren“ geprüft werden. Wir übernehmen diese Aufgabe gerne für Sie vor Ort – und das mit größter Sorgfalt, versiertem Fachwissen und viel Know-how. Wir helfen Ihnen dabei, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und diese so gering wie möglich zu halten. In der Regel ist eine Wartung/Reparatur oder ein Austausch vor Ort möglich.

Hebezeuge und verwandte Hebesysteme müssen den gesetzlichen Bestimmungen und den Unfallverhütungsvorschriften DGUV-D55 (ehemals BGV D8) nach mindestens einmal jährlich auf ihren Zustand und auf eventuelle Mängel geprüft werden. Wir unterstützen Sie durch eine gewissenhafte und professionelle UVV-Prüfung dabei, die Bestimmungen der DGUV in Ihrem Betrieb bestmöglich umsetzen zu können. Gerne informieren wir Sie dabei natürlich auch über die Möglichkeiten einer Optimierung, über häufigere Wartungen und klären auch weitere Fragen und Anliegen, die vorliegen könnten.

Auffanggurte als persönliche Schutzausrüstung (PSA) können bekanntlich Leben retten und schwere Unfälle vermeiden. Genau aus diesem Grund unterliegen diese allerdings speziellen UVV-Prüfungsvorschriften. Wir überprüfen Ihre Auffanggurte sowie weitere PSA-Systeme aber auf Wunsch nicht nur wie gesetzlich vorgeschrieben einmal jährlich gemäß den Vorschriften der DGUV 312-906 (ehemals 198/199), sondern auch gerne häufiger. So können Sie nicht nur sicher sein, dass Sie die Verordnungen der DGUV erfüllen, sondern auch darüber, dass Mängel rechtzeitig erkannt werden. So sind Sie und Ihre Mitarbeiter stets auf der sicheren Seite.

Alle Gerätschaften, die dem Bereich der Lastaufnahme unterliegen, müssen der DIN EN 13155 nach mindestens einmal jährlich ausgiebig von einer befähigten Person auf sicherheitstechnische Mängel und auf ihren Zustand überprüft werden. Unsere Prüfungsvorgänge unterliegen dabei streng den Vorgaben der Regeln für Sicherheit und Gesundheit des Bundesgesetzbuches und der DGUV. Dadurch helfen wir Ihnen, die gesetzlichen Bestimmungen der Unfallverhütung umzusetzen.

Prüfung gem. ASR A1.7

Es wurden folgende Themen behandelt: 

  • Übersicht über das geltende Regelwerk, Betriebssicherheitsverordnung
    • Betreiberpflichten/Anforderungen an die befähigte Person in der Umsetzung der Prüfung nach ASR A1.7
  • Sicherheitsanforderungen
  • DIN-Normen
    • Gefahrenanalyse und Begutachtung nach DIN 18650
    • Sicherung von Quetsch- und Scherstellen
  • Prüfanforderungen nach ASR A1.7
    • Tore, mechanische Aspekte, Anforderungen und Prüfverfahren
    • Tore, Nuzungssicherheit kraftbetätigter Tore, Anforderungen und Prüfverfahren
    • Allgemeine Anforderungen
    • Bau und Ausrüstung, Kennzeichnung, Werkstoffe
    • Sicherung von Quetsch- und Scherstellen
    • Steuerung, Hauptschalter, Prüfung
    • Betriebssicherheitsverordnung
    • UVV

Prüfung gem. BetrSichV §3, GefStoffV §7

Die Kompetenz als Sachkundiger für die Prüfung von Gefahrstoffschränken wurde nachgewiesen.